Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) KIIMS – KI im Mittelstand Inhaber: Richard Gerloff Franz-Künstler-Str. 14, 16816 Neuruppin Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen KIIMS – KI im Mittelstand, Inhaber Richard Gerloff, Franz-Künstler-Str. 14, 16816 Neuruppin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B). Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der KI-gestützten Prozessautomatisierung für Handwerks- und Mittelstandsbetriebe. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. dem Projektvertrag.
(2) Die Leistungen umfassen insbesondere: Analyse und Audit bestehender Betriebsabläufe, Konzeption und Entwicklung individueller Automatisierungslösungen, Implementierung und Integration in bestehende Arbeitsumgebungen, sowie laufende Wartung und Betreuung im Rahmen eines separaten Wartungsvertrages.
(3) Die Zusammenarbeit gliedert sich in der Regel in folgende Phasen: Einen Audit-Tag vor Ort zur Analyse der Betriebsabläufe, eine Vorbereitungs- und Entwicklungsphase mit wöchentlichen Status-Updates (per E-Mail oder kurzem Telefonat, nach Wunsch des Auftraggebers), sowie einen Implementierungstag am Ende des Kalendermonats.
(4) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber ein individuelles schriftliches Angebot.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Unterschrift des Angebots durch den Auftraggeber oder durch eine schriftliche Annahmeerklärung (auch per E-Mail). Die weitere Abwicklung erfolgt im Nachgang.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(4) Der Auftraggeber benennt eine Ansprechperson, die für Rückfragen und Abstimmungen während der Projektlaufzeit verfügbar ist.
§ 5 Abnahme und Testbetrieb
(1) Nach Abschluss der Implementierung folgt ein 14-tägiger Testbetrieb. Während dieser Phase prüft der Auftraggeber die Funktionsfähigkeit des Systems im laufenden Betrieb.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel während des Testbetriebs unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird angezeigte Mängel in angemessener Frist beheben.
(3) Das System gilt als abgenommen, wenn der Testbetrieb ohne wesentliche Mängelrüge abgeschlossen wird oder der Auftraggeber das System über den Testbetrieb hinaus produktiv nutzt.
(4) Mit der Abnahme wird die einmalige Vergütung gemäß § 6 Abs. 1 fällig.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Einmalige Vergütung (Projektvertrag)
(1) Für die Leistungen aus dem Projektvertrag (Audit, Entwicklung, Implementierung) wird eine einmalige Vergütung gemäß dem individuellen Angebot fällig.
(2) Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
Laufende Vergütung (Wartungsvertrag)
(3) Für die laufende Wartung und Betreuung wird eine monatliche Pauschale gemäß dem Wartungsvertrag erhoben.
(4) Die monatliche Pauschale wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen oder ist vom Auftraggeber monatlich per Überweisung zu leisten.
(5) Der bei Vertragsschluss vereinbarte monatliche Wartungspreis ist für die gesamte Vertragslaufzeit fixiert. Preiserhöhungen während der laufenden Vertragsbeziehung sind ausgeschlossen.
Verzug und Mahnverfahren
(6) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, erfolgt eine erste schriftliche Mahnung. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € je Mahnung erhoben.
(7) Zusätzlich werden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
(8) Bleibt die Zahlung auch nach der zweiten Mahnung aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, das System bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen abzuschalten. Der Auftraggeber wird hierauf in der zweiten Mahnung ausdrücklich hingewiesen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
Projektvertrag
(1) Der Projektvertrag endet mit der Abnahme der vereinbarten Leistungen gemäß § 5.
Wartungsvertrag
(2) Der Wartungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar.
(3) Die Kündigung muss spätestens bis zum 15. eines Monats in Schriftform erfolgen und wird zum Ende desselben Monats wirksam. Die Kündigung bedarf der Unterschrift und kann per Post oder als unterschriebenes Dokument per E-Mail übermittelt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
§ 8 Herausgabe bei Vertragsende
(1) Nach Beendigung des Wartungsvertrages erhält der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende sämtliche für den Weiterbetrieb des Systems erforderlichen Unterlagen, Zugangsdaten und Quellcodes.
(2) Die Herausgabe erfolgt kostenfrei.
(3) Der Auftragnehmer ist nach der Herausgabe und Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist von 30 Tagen berechtigt, alle beim Auftragnehmer gespeicherten projektbezogenen Daten des Auftraggebers zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen ein.
(2) Konzepte, Frameworks, Methoden, Prompt-Bibliotheken und sonstige Werkzeuge, die der Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat oder weiterentwickelt, verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber darf die für ihn erstellten Lösungen für seinen eigenen Betrieb nutzen, jedoch nicht an Dritte weitergeben, veräußern oder unterlizenzieren, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt dem schriftlich zu.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme (Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelvertrages) begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern (z. B. KI-Dienstleister, Cloud-Anbieter) oder Handlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
(5) Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.
(3) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind, dem Empfänger bereits bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG.
(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(3) Näheres regelt die separate Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher IT-Infrastruktur Dritter).
(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren.
(3) Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neuruppin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Neuruppin, im März 2026
Richard Gerloff KIIMS – KI im Mittelstand